Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2007

Geschäftszahl

2007/07/0025

Rechtssatz

Es ist nicht ersichtlich, dass Parteien durch die Richtlinie 85/337/EWG (UVP-Richtlinie) subjektive Rechte eingeräumt würden, die ihnen nach dem WRG 1959 nicht zukämen.