Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Geschäftszahl

2007/07/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0088 E 16. November 1995 RS 4

(Hier: Der Spruch verweist auf den im Wasserbuch eingetragenen "rechtlichen Bestand".)

Stammrechtssatz

Enthält der Spruch eines wasserpolizeilichen Auftrags nicht konkret die vom Verpflichteten vorzunehmenden Maßnahmen, sondern verweist er diesbezüglich auf den Befund des wasserbautechnischen Amtssachverständigen, so ist dieser Bescheid rechtswidrig (Hinweis E 26.2.1985, 83/07/0127, VwSlg 11683 A/1985).