Verwaltungsgerichtshof
01.04.2008
2007/06/0300
Paragraph 8 a, Slbg BauPolG (der das Vorbringen nachträglicher Einwendungen eines übergangenen Nachbarn betrifft) ist im Hinblick auf seinen maßgeblichen Wortlaut im Fall einer nachträglichen Baubewilligung nicht anwendbar.