Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2008

Geschäftszahl

2007/05/0302

Rechtssatz

Auf die Errichtung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen wie auf die Vorschreibung einer bestimmten Anzahl von Behindertenparkplätzen kommt den Nachbarn ebenfalls kein subjektives Recht zu (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 30. Juli 2002, Zl. 2001/05/1168).