Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2008

Geschäftszahl

2007/05/0295

Rechtssatz

Ein nach dem Baurecht bewilligungspflichtiges Vorhaben ist von den Baubehörden im Hinblick auf Paragraph 3, Bgld BauG am Kriterium der Widmungskonformität zu messen. Die Baubehörde hat in diesem Zusammenhang insbesondere auch das baupolizeiliche Interesse des Paragraph 3, Ziffer 5, Bgld BauG zu beachten.