Verwaltungsgerichtshof
16.09.2009
2007/05/0276
GRS wie 2007/05/0155 E 16. Dezember 2008 RS 5
In einem Projektgenehmigungsverfahren ist nur das in den Einreichplänen ausgewiesene Bauvorhaben einschließlich der geplanten Geländeveränderungen für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit maßgebend und nicht der tatsächliche Baubestand bzw. der tatsächliche - allenfalls eigenmächtig veränderte - Geländeverlauf.