Verwaltungsgerichtshof
04.03.2008
2007/05/0241
GRS wie 2003/05/0162 E 31. März 2005 RS 1
Dem Nachbarn steht kein Recht darauf zu, dass durch das Bauvorhaben der Grundwasserhaushalt (Grundwasserspiegel) nicht beeinträchtigt wird vergleiche das hg. Erkenntnis vom 7. September 2004, Zl. 2001/05/1127).