Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2008

Geschäftszahl

2007/05/0241

Rechtssatz

Eine trotz Verlust der Parteistellung gemäß Paragraph 42, Absatz eins, AVG erhobene Berufung wäre zurückzuweisen vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 2004, Zl. 2004/07/0166). Durch die Abweisung ihrer Berufung anstelle der gebotenen Zurückweisung wurde jedoch die Beschwerdeführerin in keinem von ihr vor dem Verwaltungsgerichtshof geltend gemachten subjektiv-öffentlichen Recht verletzt.