Verwaltungsgerichtshof
21.12.2010
2007/05/0231
GRS wie 92/02/0157 E 21. Oktober 1992 RS 1
Daß aus den der belangten Behörde vorliegenden Ermittlungsergebnissen auch andere Schlüsse, als sie von der belangten Behörde gezogen wurden, gezogen werden könnten, macht die Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.