Verwaltungsgerichtshof
29.01.2008
2007/05/0195
Bei der Beurteilung, ob das Ortsbild durch das Bauvorhaben wesentlich beeinträchtigt wird, ist die Gebäudehöhe ein entscheidendes Beurteilungskriterium, und zwar insbesonders dann, wenn diese nicht durch sonstige bau- und raumplanungsrechtliche Vorschriften näher determiniert ist.