Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2008

Geschäftszahl

2007/05/0195

Rechtssatz

Die Baubehörde ist verpflichtet, die Bebauungsweise konkret durch einen Bescheid festzusetzen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2006, Zl. 2005/05/0125) und hat diese Festsetzung zu begründen.