Verwaltungsgerichtshof
29.01.2008
2007/05/0195
Die Baubehörde ist verpflichtet, die Bebauungsweise konkret durch einen Bescheid festzusetzen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2006, Zl. 2005/05/0125) und hat diese Festsetzung zu begründen.