Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2007/05/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1308/68 E 8. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Sicherung des freien Durchblicks durch eine Einfriedung ist eine Regelung, die nur dem öffentlichen Interesse dient (Hinweis E 4.4.1966, VwSlg 6899 A/1966, keine Nachbarinteressen).