Verwaltungsgerichtshof
11.05.2010
2007/05/0170
Ausführungen dazu, dass der vorliegende Wintergarten (Vordach, die Vorder- sowie Seitenfronten wurden mit verschiebbaren Türelementen verglast) ein mit dem Boden kraftschlüssig verbundenes Bauwerk iSd Paragraph 4, Ziffer 3, NÖ BauO 1996 darstellt, zumal eine kraftschlüssige Verbindung im Sinn der genannten Bestimmung auch bereits durch das Gewicht des Wintergartens gegeben ist (Hinweis E vom 24. April 2007, 2006/05/0224).