Verwaltungsgerichtshof
10.09.2008
2007/05/0116
GRS wie 2005/02/0253 E 24. Jänner 2006 RS 3
Die Behörde ist im Rahmen des Parteiengehörs nicht verpflichtet, einer Partei jene Schlussfolgerungen mitzuteilen, welche sie aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme ziehen werde.