Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2008

Geschäftszahl

2007/05/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/05/0297 E 29. Jänner 2008 RS 14

(hier: nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hat die Baubehörde zu prüfen, ob das Bauvorhaben in allen seinen Teilen den Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie sonstigen baurechtlichen Vorschriften entspricht vergleiche hiezu Paragraph 35, O.ö. Bauordnung 1994). Aus welchen - nicht aus dem Betriebskonzept hervorleuchtenden - Motiven der Bauwerber das eingereichte Projekt ausführen möchte, ist von der Baubehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nicht zu prüfen.