Verwaltungsgerichtshof
24.06.2009
2007/05/0101
GRS wie 2007/05/0096 E 24. Juni 2009 RS 5
Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, UVPG 2000 enthält kein generelles, absolutes Schadstoffminimierungsgebot, sondern ein Gebot, die Immissionsbelastung zu schützender Güter möglichst gering zu halten. Ein absolutes Gebot enthält diese Bestimmung nur hinsichtlich der Vermeidung der in Litera a bis c genannten Immissionen. Werden aber keine Schutzgüter beeinträchtigt und entspricht das Vorhaben dem Stand der Technik, so kann mit der bloßen Behauptung, es hätten noch strengere Grenzwerte vorgeschrieben werden können, keine Rechtswidrigkeit eines Bescheides iSd Paragraph 17, UVPG 2000 dargetan werden.