Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2009

Geschäftszahl

2007/05/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0096 E 24. Juni 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vorschreibung einer Auflage, die die Einhaltung eines bestimmten Vorsorgewertes festlegt, ist nicht erforderlich, wenn die Einhaltung dieses Vorsorgewertes Projektsbestandteil ist (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 2006, Zl. 2001/04/0207).