Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2009

Geschäftszahl

2007/05/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0195 E 29. Jänner 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Die Baubehörde ist verpflichtet, die Bebauungsweise konkret durch einen Bescheid festzusetzen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2006, Zl. 2005/05/0125) und hat diese Festsetzung zu begründen.