Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2008

Geschäftszahl

2007/05/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/05/0218 E 17. Mai 1999 RS 2

(hier: nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Der Ausdruck "bebautes Gebiet" in Paragraph 2, Ziffer 24, OÖ BauTG 1994 umschreibt keinen normativen, sondern einen tatsächlichen Zustand. Zur Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse als Grundlage der Beurteilung, ob ein geschlossen bebautes Gebiet vorliegt, bedarf es aber nicht unter allen Umständen der Beiziehung eines Sachverständigen (Hinweis E 11.12.1990, 87/05/0075). In der Regel wird die Heranziehung von den tatsächlichen Baubestand wiedergebenden Plandokumenten genügen (Hinweis E 15.12.1987, 87/05/0145).