Verwaltungsgerichtshof
16.12.2008
2007/05/0022
GRS wie 87/05/0145 E 15. Dezember 1987 VwSlg 12593 A/1987 RS 4
Unter einem geschlossen bebauten Gebiet ist ein Gebiet zu verstehen, in welchem die Häuser relativ eng - wenn auch mit Zwischenräumen - beieinander stehen, insbesondere Ortskerne, in denen sich die Gebäude überwiegend in der Nähe der Besitzgrundgrenzen befinden (Hinweis auf Lindinger in der ÖGZ 4 aus 1979,, S 53, sowie 3 aus 1983,, S 47).