Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2009

Geschäftszahl

2007/05/0018

Rechtssatz

§6 Absatz 8, WrBauO enthält Immissionsbeschränkungen für gemischte Baugebiete (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 2006, Zl. 2004/05/0267). In dieser Widmung ist aber ein höheres Maß an Immissionen zulässig, als es auf einer Grundfläche mit der Widmung Wohngebiet (Paragraph 6, Absatz 6, Wr. BauO) zulässig wäre (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 1996, Zl. 94/05/0181).