Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2009

Geschäftszahl

2007/04/0195

Rechtssatz

Auch solche strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf, die für sich genommen keinen Ausschlussgrund iSd Paragraph 13, Absatz eins, Litera b, GewO 1994 darstellen, sind von der Behörde in die Prognoseentscheidung gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 mit einzubeziehen.