Verwaltungsgerichtshof
25.06.2008
2007/04/0137
GRS wie 93/04/0078 E 21. Dezember 1993 RS 4
Die der Entziehung einer Gewerbeberechtigung zugrundeliegenden Fakten sind einer Verjährung nicht zugänglich, weil die Entziehung keine Strafe, sondern eine administrative Maßnahme ist.