Verwaltungsgerichtshof
01.07.2009
2007/04/0039
Eine Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde betreffend die Entziehung einer Gewerbeberechtigung auf Grund der Zurücklegung der gegenständlichen Gewerbeberechtigung liegt im Hinblick auf Paragraph 13, Absatz 6, GewO 1994 nicht vor.