Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2010

Geschäftszahl

2007/03/0061

Rechtssatz

Nicht jede strafgerichtliche Verurteilung als solche rechtfertigt die Annahme im Sinn des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996, also die Annahme, dass der Betreffende durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte (Hinweis E vom 12. September 2002, 2000/20/0425).