Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2007

Geschäftszahl

2007/02/0277

Rechtssatz

Die Erteilung von Weisungen, das Austeilen von Sicherheitsdatenblättern oder die Abhaltung von Schulungen reichen nicht für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften aus.