Verwaltungsgerichtshof
14.12.2007
2007/02/0277
Die Erteilung von Weisungen, das Austeilen von Sicherheitsdatenblättern oder die Abhaltung von Schulungen reichen nicht für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften aus.