Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2007

Geschäftszahl

2007/02/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0219 E 9. Mai 1990 VwSlg 13192 A/1990 RS 7

Stammrechtssatz

Schon das Fehlen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, erster Satz StVO in der Fassung 1976/412 hat zur Versagung der Ausnahmebewilligung zu führen (Hinweis E 20.3.1987, 87/18/0016).