Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2007

Geschäftszahl

2007/02/0019

Rechtssatz

Ob ein Blasversuch mit dem Alko-Vortestgerät "gelungen" ist oder nicht, ist jedenfalls bei einem unter den ersten Satz des Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 zu subsummierenden Sachverhalt unerheblich.