Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2010

Geschäftszahl

2007/01/0482

Rechtssatz

Freiwilligkeit kann nicht angenommen werden, wenn der Betroffene zum Eintritt in den Militärdienst durch die Rechtsordnung des anderen Staates verpflichtet wird vergleiche Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft, Bd. römisch zwei [1990] S. 313 f).