Verwaltungsgerichtshof
15.03.2010
2007/01/0482
GRS wie 91/01/0213 E 16. September 1992 RS 1
(hier nur erster Satz)
Die Rechtsfrage, ob ein Bf die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen. Es obliegt der Beurteilung der belangten Behörde, was an dem Tag, an dem die Bf die fremde Staatsbürgerschaft erwirbt (hier die britische), in Ansehung der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtens war. Dies ergibt die Auslegung der hiefür maßgeblichen Rechtsvorschrift (vergleiche die allgemeinen Ausführungen dazu, welche Sachlage und Rechtslage bei Erlassung eines Bescheides anzuwenden ist, im E VS 28.11.1983, VwSlg 11237 A/1983).