Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2010

Geschäftszahl

2007/01/0482

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/01/0651 E 17. Dezember 1996 RS 1

(hier Streit über Verlust der Staatsbürgerschaft gemäß Paragraph 32, StbG 1965)

Stammrechtssatz

Das Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist, stellt ein öffentliches Interesse iSd Paragraph 42, Absatz 3, StbG 1985 dar (hier: Streit über Verlust der Staatsbürgerschaft gem Paragraph 32, StbG 1985).