Verwaltungsgerichtshof
27.03.2007
2006/21/0009
Ausführungen dazu, dass das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wendet schon im Hinblick auf die Formulierung des diesen verfahrensrechtlichen Ausspruch überhaupt nicht erfassenden Beschwerdepunktes, der sich der Sache nach nur auf das Aufenthaltsverbot bezieht, einer inhaltlichen Behandlung nicht zugänglich ist (Hinweis E 8. September 2005, 2002/18/0299).