Verwaltungsgerichtshof
02.09.2008
2006/18/0512
GRS wie 99/18/0168 E 10. Mai 2000 RS 3 (Hier: Dies gilt auch für Rückkehrverbote nach dem FrPolG 2005.)
Bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes
kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides, mit dem das
Aufenthaltsverbot erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden
(Hinweis E 7.7.1999, 96/18/0483, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993, auch
für die derzeit geltende Rechtslage maßgeblich).
ECLI:AT:VWGH:2008:2006180512.X02