Verwaltungsgerichtshof
25.01.2007
2006/16/0105
Es ist auch bei der Vorschreibung der Gerichtsgebühren davon auszugehen, dass in derselben Sache nur einmal abzusprechen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. September 2002, Zl. 98/17/0281, mit angeführter Literatur). Ein rechtskräftiger berichtigter Zahlungsauftrag steht der Erlassung eines weiteren Zahlungsauftrages in derselben Sache entgegen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. November 2005, Zl. 2005/16/0122).