Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2008

Geschäftszahl

2006/15/0158

Rechtssatz

Die BAO räumt dem Steuerpflichtigen kein Recht zur Befragung von Zeugen ein vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. September 2005, 2003/14/0002).