Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2008

Geschäftszahl

2006/15/0158

Rechtssatz

Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich nicht, dass sich eine Schätzung nicht ausschließlich auf die Schätzungsmethode der Vermögenszuwachsrechnung oder der Geldverkehrsrechnung stützen dürfe.