Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.2006

Geschäftszahl

2006/14/0014

Rechtssatz

Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2006/14/0015 E 16. November 2006