Verwaltungsgerichtshof
16.11.2006
2006/14/0014
Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0015 E 16. November 2006