Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2007

Geschäftszahl

2006/12/0223

Rechtssatz

Die Schaffung eines Verweisungsarbeitsplatzes im Zuge des Ruhestandsversetzungsverfahrens ist insbesondere durch Paragraph 7 f, Absatz 2, BEinstG nicht geboten.