Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2010

Geschäftszahl

2006/12/0209

Rechtssatz

Der Rechtsansicht, bei einer Ruhestandsversetzung sei - wie bei einer Kündigung - die Zustimmung des Behindertenausschusses im Sinne des Paragraph 8, BEinstG einzuholen, mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage (Hinweis E vom 17. Dezember 2007, 2006/12/0223).