Verwaltungsgerichtshof
28.01.2010
2006/12/0195
Es kann der Disziplinarbehörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie die nicht gerechtfertigte Verrechnung von EUR 14.014,80 zu Lasten zweier Gesellschaften (die im Übrigen im Alleineigentum des Landes Steiermark standen) als Dienstpflichtverletzung erachtete (Hinweis E vom 16. Oktober 2001, 2000/09/0012, betreffend Veruntreuungen im privatrechtlichen Dienstverhältnis während Karenzierung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben in sachlich nahe stehendem Ressortbereich).