Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2010

Geschäftszahl

2006/12/0195

Rechtssatz

Es kann der Disziplinarbehörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie die nicht gerechtfertigte Verrechnung von EUR 14.014,80 zu Lasten zweier Gesellschaften (die im Übrigen im Alleineigentum des Landes Steiermark standen) als Dienstpflichtverletzung erachtete (Hinweis E vom 16. Oktober 2001, 2000/09/0012, betreffend Veruntreuungen im privatrechtlichen Dienstverhältnis während Karenzierung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben in sachlich nahe stehendem Ressortbereich).