Verwaltungsgerichtshof
15.12.2010
2006/12/0023
GRS wie 2008/12/0230 E 10. September 2009 RS 3
Liegt im Falle des §40 Absatz 2, Ziffer eins, BDG 1979 mangels Erlassung eines entsprechenden Bescheides keine dienstrechtlich wirksame Verwendungsänderung vor, ändert daran auch die schriftliche Erklärung des Beamten nichts, dass er mit der unterwertigen Verwendung einverstanden ist, weil dies die Dienstbehörde nicht von der bescheidförmigen Verfügung der (qualifizierten) Verwendungsänderung entbindet.