Verwaltungsgerichtshof
12.08.2010
2006/10/0158
GRS wie 96/06/0026 E 20. November 1997 RS 2
Die Ersatzvornahme ist jedenfalls so lange zulässig, als der Pflicht nicht zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis E 17.5.1991, 91/06/0070).