Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2006

Geschäftszahl

2006/09/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0064 E 20. Juni 1994 VwSlg 14072 A/1994 RS 8 (Hier: Dies gilt auch für den Gegenstand des Anbringens eines anwaltlich vertretenen Antragstellers.)

Stammrechtssatz

Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).