Verwaltungsgerichtshof
06.11.2006
2006/09/0087
GRS wie 95/20/0047 B 27. Juni 1995 RS 4
Die Verständigung von der Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG ist kein selbständig anfechtbarer Bescheid.Die Verständigung von der Weiterleitung eines Anbringens gemäß Paragraph 6, AVG ist kein selbständig anfechtbarer Bescheid.