Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2006/07/0150
GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 VwSlg 16353 A/2004 RS 8
Verfüllung/Anpassung und übergeordnete Baumaßnahme sind insofern untrennbar miteinander verknüpft, als die Verfüllung/Anpassung einer konkreten bautechnischen Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme dienen muss.