Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2006/07/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0037 E 11. September 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Eine mengenmäßige Beschreibung des Abfalls in Gewichtstonnen ist in einem Feststellungsbescheid nach Paragraph 10, ALSAG 1989 nicht erforderlich.