Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2008

Geschäftszahl

2006/07/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0163 B 22. Oktober 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung über den Instanzenzug kann in einem Verfahren betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem Paragraph 71, Absatz eins, Litera b, AVG von Bedeutung sein.