Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2006/07/0148

Rechtssatz

Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung. Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Durch die nachträgliche Einholung einer fehlenden Bewilligung kann die einmal entstandene Abgabenschuld nicht mehr rückgängig gemacht werden (Hinweis E 22. April 2004, 2003/07/0173).