Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2006/07/0148
Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung. Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Durch die nachträgliche Einholung einer fehlenden Bewilligung kann die einmal entstandene Abgabenschuld nicht mehr rückgängig gemacht werden (Hinweis E 22. April 2004, 2003/07/0173).