Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2010

Geschäftszahl

2006/07/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1

(Hier: Das gilt auch für Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG 1959.)

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).