Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2007

Geschäftszahl

2006/07/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0014 E 6. August 1998 RS 2

(Hier: Bewilligung der Errichtung eines Kanals und einer Wasserleitung)

Stammrechtssatz

Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers (hier durch eine Trockenbaggerung) wird sowohl eine Beeinträchtigung der Nutzungsbefugnisse nach Paragraph 5, Absatz 2, WRG tauglich geltend gemacht als auch eine Beeinträchtigung des Grundeigentums, weil die Verschmutzung des Grundwassers geeignet ist, das Grundstück zu beeinträchtigen.